Definition
Die FAIB ist der Verband der in Belgien niedergelassenen Europäischen und Internationalen Vereinigungen. Er ist politisch unabhängig und arbeitet ohne Gewinnzweck.
Ziel der FAIB ist es:
- alle Initiativen zu ergreifen und zu unterstützen, die der Einrichtung und dem Fortbestehen europäischer und internationaler Vereinigungen in Belgien förderlich sind.
- die gemeinsamen – moralischen und materiellen – Interessen ihrer Mitglieder zu untersuchen, zu fördern und zu verteidigen, ohne sich in deren Aktivitäten einzumischen. Die FAIB vertritt und verteidigt gegenüber Dritten, insbesondere bei öffentlichen und privaten Stellen, die Interessen ihrer Mitglieder.
- gemeinsam zu handeln, damit die belgischen, europäischen und internationalen Instanzen den offiziellen Status und den repräsentativen Charakter der Vereinigungen und die Verbandsbewegung als solche anerkennen.
- zu helfen, alle möglichen Maßnahmen zu erreichen, die ihren Mitgliedern die Ausübung ihrer Tätigkeiten erleichtern können.
- ihre Mitglieder bei der Organisation ihrer Tätigkeiten, insbesondere durch die Schaffung gemeinsamer Forschungseinrichtungen, Verwaltungs- und Hilfsdienste usw., zu unterstützen.
- ihre Mitglieder über gesetzliche und administrative Entwicklungen, die sie betreffen, zu unterrichten.
Entstehung und Entwicklung
Die FAIB wurde 1949 auf Initiative der Verantwortlichen der Union der Internationalen Verbände gegründet, die die offiziellen Kreise auf die Präsenz internationaler Vereinigungen in Belgien und auf die Notwendigkeit, die Ausübung ihrer Aktivitäten zu erleichtern, aufmerksam machen wollten.
Die Führung des Verbandes hat in den Händen großer Staatsmänner gelegen – Paul Van Zeeland, Albert Lilar, Pierre Harmel und letztens André De Schutter, Ehrenbotschafter, der diese Stelle fast 17 Jahre bekleidet hat, – die sich darum bemüht haben, die Entwicklung des internationalen Lebens in Belgien zu fördern. 2004 hat der Verband seinen Namen um den Begriff „europäisch“ erweitert, um die europäische Identität der meisten ihrer Mitglieder zu unterstreichen, wobei die Abkürzung FAIB jedoch beibehalten wurde.
Verwaltung
Die FAIB wird von ihrer Generalversammlung geleitet und von einem Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedsvereinigungen zusammensetzt, verwaltet. Die FAIB wird hauptsächlich durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder finanziert.
Mitglieder
Die Mitglieder der FAIB sind ständige Vereinigungen oder Organisationen, deren Zusammensetzung, Ziele oder Aktivitäten eindeutig europäischer bzw. internationaler Natur sind und keinen lukrativen Charakter haben.
Zu den Mitgliedern der FAIB gehören die unterschiedlichsten Vereinigungen: Berufsverbände, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenschlüsse, Jugend- und Sportorganisationen, religiöse und philanthropische Vereinigungen usw.
Die Mitglieder der FAIB werden in vier Kategorien unterteilt:
- Effektive Mitglieder: europäische und internationale Organisationen, die von Rechts wegen oder tatsächlich auf Dauer oder auf Zeit in Belgien niedergelassen sind.
- Assoziierte Mitglieder: natürliche oder juristische Personen, die durch ihren Beitritt ihr Interesse am Verband bekunden und diesen unterstützen.
- Ehrenmitglieder: Persönlichkeiten, denen die Generalversammlung aufgrund ihrer außergewöhnlichen Kompetenz oder in Anerkennung außerordentlicher Dienste, die sie dem Verband erwiesen haben, diesen Titel verleiht.
- Anhänger-Mitglieder: natürliche oder juristische Personen, die den Verband finanziell unterstützen.
Erreichtes und derzeitige Aktivitäten.
Die FAIB hat im Interesse der europäischen und internationalen Vereinigungen viel erreicht, darunter:
- 1983 mit Unterstützung der belgischen Regierung Gründung des Hauses der Internationalen Verbände (MAI) in der rue Washington 40 in 1050 Brüssel (Ixelles). Ein Nebengebäude befindet sich in der rue Defacqz 1. Die FAIB hat ihren Sitz im Haus der Internationalen Verbände, das daneben auch die Sekretariate mehrerer europäischer und internationaler Vereinigungen beherbergt und über alle modernen Einrichtungen verfügt, um dort Sitzungen, Seminare und Kongresse organisieren zu können.
- Im Dezember 1954 Änderung des Gesetzes vom 25. Oktober 1919 über internationale Vereinigungen mit wissenschaftlicher Zielsetzung, wodurch das Gesetz auf internationale Vereinigungen mit philanthropischer, religiöser, künstlerischer und pädagogischer Zielsetzung ausgeweitet wurde.
- Enge Zusammenarbeit mit den Diensten der Regierung und des Parlaments zur Ausarbeitung des neuen Gesetzes vom 2. Mai 2002 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und vorbehaltlich der von ihren Mitgliedern gesteckten vorrangigen Ziele umfasst der Tätigkeitsbereich der FAIB:
- Überwachung der Anwendung einiger Modalitäten des Gesetzes vom 2. Mai 2002.
- Untersuchung rechtlicher und steuerlicher Probleme im Allgemeinen und im Besonderen sowie regelmäßige Durchführung sozioökonomischer Erhebungen über in Belgien niedergelassene europäische und internationale Vereinigungen.
- Aufnahme und Aufrechterhaltung von Beziehungen mit den Sozialpartnern in Belgien und den Diensten der Europäischen Union.
- Aufnahme und Aufrechterhaltung von Beziehungen mit europäischen und internationalen Vereinigungsverbänden in anderen Ländern.
- Organisation von Besuchen von Städten und Kongresszentren in der ganzen Welt.
- Veröffentlichung des vierteljährlichen Informationsberichtes“ FAIB NEWS“ für Mitglieder und“ FAIB NEWS FLASH“ für Nichtmitglieder.
Vorteile für die Mitgliedsvereinigungen der FAIB.
- Kostenlose elektronische Nutzung des „Practical Guide for the Use of European and International Associations established in Belgium“.
- FAIB NEWS: vierteljährlichen Informationsbericht
- Teilnahme an Arbeitsessen, Konferenzen und Seminaren zum Vorzugspreis. Bei diesen Veranstaltungen werden, unter Mitwirkung von Experten, Themen von allgemeinem Interesse behandelt: steuerrechtliche Fragen, Informationstechnologie, rechtliche und wirtschaftliche Probleme, Organisation von Kongressen, notwendige Verwaltungsverfahren zum Erhalt nationaler bzw. europäischer Subventionen usw.
- Individuelle Beratung und Ratschläge bei spezifischen oder allgemeinen Fragen.
- Zugang zu den Diensten des Hauses der Internationalen Verbände in der rue Washington, 40 in 1050 Brüssel (Ixelles) – Domizilierung, Anmietung von Büroräumen und Sitzungssälen sowie Nutzung der EDV-Ausstattung.
- Sonderkonditionen für die Teilnahme an Aktivitäten des Verbandes und für den Zugang zu den Diensten des Hauses der Internationalen Verbände.
- Vorzugskonditionen für einige Veröffentlichungen.
Beitritt zur FAIB.
Bei den Mitgliedern der FAIB handelt es sich um in Belgien niedergelassene europäische bzw. internationale Organisationen.
Ein Beitritt zur FAIB als effektives Mitglied ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich. Die sich bewerbende Vereinigung muss
- einen europäischen bzw. internationalen Charakter haben.
- eine ständige Vereinigung sein.
- gemeinnützig sein.
- ein ehrenhaftes Ziel haben und dieses auch wirklich verfolgen.
- finanziell gesund sein und bei der Anschaffung, Verwaltung und Verwendung ihrer finanziellen Mittel korrekt vorgehen.
- Aktivitäten nachweisen können.
Die Beitrittsgesuche werden von einem Zulassungsausschuss geprüft. Damit dieser Ausschuss die eingegangenen Gesuche prüfen kann, müssen die sich bewerbenden Vereinigungen folgende Unterlagen einreichen:
- Satzung
- Zusammensetzung des Verwaltungsrates.
- aktuellster Finanzbericht.
- aktuellster Tätigkeitsbericht.
Außerdem können sich die Mitglieder des Ausschusses durch persönliche Kontakte über alle Fragen informieren, die ihnen nützlich erscheinen. Der Ausschuss erstattet dem Verwaltungsrat, der über die eingegangenen Gesuche entscheidet, Bericht.
Ein jährlich zu zahlender Mitgliedsbeitrag ist vorgesehen. Über die Höhe dieses Mitgliedsbeitrages entscheidet die Generalversammlung.